Das BKleingG erlaubt ausschließlich Einrichtungen, die der kleingärtnerischen Nutzung nicht widersprechen (Link zum BKleinG-> HIER)
Ein großer Pool gilt als Freizeit‑Luxus und ist daher nicht erlaubt.
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❓ Welche Poolgrößen sind erlaubt?
* Kleine Planschbecken bis ca. 300–500 Liter
* Mini‑Aufstellpools bis max. 2 m Durchmesser
* Flache Wasserbecken für Kinder
Nicht erlaubt sind:
* Große Aufstellpools (3–5 m Durchmesser)
* Stahlwandpools
* Eingelassene Pools
* Whirlpools / Jacuzzis
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❓ Warum sind große Pools verboten?
Weil sie:
* die kleingärtnerische Nutzung verdrängen (Gemüse, Obst, Natur)
* als bauliche Anlagen gelten
* oft dauerhaft installiert werden
* zu hohem Wasserverbrauch führen
* die Versicherungspflicht erhöhen
* die Satzungen der Vereine verletzen
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❓ Brauche ich eine Genehmigung vom Verein?
Ja, für alles, was über ein kleines Planschbecken hinausgeht.
Sende dazu einen Antrag per E-Mail an info@kgv-hattorf.de.
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❓ Wie lange darf ein Pool stehen bleiben?
* Planschbecken: nur temporär, meist tagesweise
* Mini‑Pools: oft max. 2–4 Wochen im Hochsommer
* Keine Überwinterung erlaubt
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❓ Darf ich den Pool mit einer Pumpe betreiben?
Nur kleine Kartuschenfilter.
Verboten sind:
* große Sandfilteranlagen
* laute Pumpen
* dauerhafte Installation mit Stromanschluss
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❓ Wie muss ich das Wasser entsorgen?
Wichtig:
* Kein Chlorwasser in den Boden oder ins Vereinsgelände
* Kein Abfluss in Gräben oder Nachbarparzellen
* Nur ungechlortes Wasser darf langsam versickern
* Chloriertes Wasser → über die Parzelle in die Kanalisation (wenn vorhanden)
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❓ Was passiert, wenn ich einen zu großen Pool aufstelle?
Der Verein kann:
* eine Abmahnung aussprechen
* den sofortigen Rückbau verlangen
* bei Wiederholung sogar den Pachtvertrag kündigen
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❓ Gibt es Alternativen zum Pool?
Ja – folgende sind kleingartenkonform:
* Gartenbrause
* Mini‑Wasserbecken für Füße
* Schattige Ruhebereiche
* Kleine Kühlwannen
